Offroad – Was geht? „Frankreich🇨🇵 Edition“

Mit diesem Eintrag möchte ich eine kleine Reihe starten die ich von Zeit zu Zeit ausbauen werde (so wie ich Zeit und Lust dafür finde).

Da kauft man sich eine (Reise)Enduro und will die auch mal Abseits von befestigten Straßen fahren… sei es die 10 Minuten Freiheitsgefühl auf dem Feldweg hinter dem Haus oder lange Tagesetappen durch unbewohnte Gebiete… aber die rechtliche Lage kennt man oftmals nicht so recht oder maximal vom Hörensagen.
Bei der Frage nachdem was erlaubt ist gibt es viele Gerüchte die in „Stiller Post“ Manier weitergetragen werden und oftmals weit an der Realität vorbei gehen. Dem möchte ich entgegenwirken und Regelungen aus diversen Ländern mit Gesetzestexten verlinken, damit es kaum noch Interpretationsspielraum gibt und jeder abschätzen kann mit was er bei Nichtbeachtung rechnen muss.

Sofern nicht anders vermerkt betrachte ich immer die Situation zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags. Zudem bin ich kein Rechtsexperte und viele Sprachen übersetze ich selbst nur mit Deepl oder Google, d.h. ggf. können auch noch zusätzliche Gesetze und Regeln relevant sein die ich bei meiner Recherche nicht gefunden habe.

Starten möchte ich heute mit Frankreich, dazu höre ich ganz oft „Sofern kein Verbotsschild steht darf man fahren!“. Ob das wirklich stimmt schauen wir uns mal im Detail an.

In Frankreich regelt der Code de l’environnement in Chapitre II: Circulation motorisée welche Einschränkungen für den motorisierten Verkehr bestehen.

In Artikel L362-1 heißt es:
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCod…eTexte=20160810

Zitat

En vue d’assurer la protection des espaces naturels, la circulation des véhicules à moteur est interdite en dehors des voies classées dans le domaine public routier de l’Etat, des départements et des communes, des chemins ruraux et des voies privées ouvertes à la circulation publique des véhicules à moteur.

Übersetzt von »“Deepl.com“«

Um den Schutz der Naturgebiete zu gewährleisten, ist der Kraftfahrzeugverkehr außerhalb der als öffentliche Straßen des Staates, der Departements und Gemeinden eingestuften Straßen, der Landstraßen und der für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr geöffneten Privatstraßen verboten.

Eine Anfrage an die französische Nationalversammlung klärt was eine öffentliche Straße ist und was nicht.
http://questions.assemblee-nationale.fr/q15/15-9684QE.htm

Zitat

En effet, l’article R. 411-25 du code de la route prévoit que « les dispositions réglementaires prises par les autorités compétentes en vue de compléter celles du présent code et qui, aux termes de l’arrêté prévu au premier alinéa, doivent faire l’objet de mesures de signalisation, ne sont opposables aux usagers que si lesdites mesures ont été prises ». En revanche, s’il s’agit d’un chemin non carrossable (chemin trop étroit pour une voiture ou très escarpé), il est alors considéré comme fermé à la circulation et réputé interdit sans qu’il y ait besoin d’une signalisation. Concernant plus précisément les chemins forestiers, l’article R. 163-6 du code forestier.

Übersetzung von »“Deepl.com“«

In der Tat sieht Artikel R. 411-25 der Straßenverkehrsordnung vor, dass „die von den zuständigen Behörden getroffenen Regulierungsmaßnahmen, die die Maßnahmen der vorliegenden Straßenverkehrsordnung ergänzen und die gemäß dem im ersten Absatz vorgesehenen Erlass Gegenstand von Signalisierungsmaßnahmen sein müssen, gegenüber den Benutzern nur dann durchsetzbar sind, wenn die genannten Maßnahmen getroffen wurden“. Andererseits gilt eine Straße, die nicht befahren werden kann (eine Straße, die für ein Auto zu schmal oder sehr steil ist), dann als für den Verkehr gesperrt und gilt ohne die Notwendigkeit von Schildern und Signalen als verboten. Was speziell die Waldwege betrifft, bestimmt Artikel R. 163-6 des Waldgesetzbuches

l’article R. 163-6 du code forestier
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCod…RTI000026127995

Zitat

Est puni de la peine d’amende prévue pour les contraventions de la 4e classe tout conducteur, ou à défaut tout détenteur, de véhicules, bestiaux, animaux de charge ou de monture trouvés dans les bois et forêts, sur des routes et chemins interdits à la circulation de ces véhicules et animaux.

Est puni de la peine d’amende prévue pour les contraventions de la 5e classe tout conducteur, ou à défaut tout détenteur, de véhicules, bestiaux, animaux de charge ou de monture trouvés dans les bois et forêts, hors des routes et chemins.

Le contrevenant à l’infraction mentionnée au deuxième alinéa encourt également les peines complémentaires suivantes :
1. La confiscation des animaux ayant été utilisés pour commettre l’infraction ;
2. La suspension du permis de conduire, pour une durée de trois ans au plus, le cas échéant limitée à la conduite en dehors de l’activité professionnelle.

Übersetzung von »“Deepl.com“«

Jeder Fahrer oder Versäumnis eines Inhabers von Fahrzeugen, Vieh, Tieren oder Reittieren, die in Wäldern und Wäldern auf verbotenen Straßen und Wegen gefunden wurden, wird mit der Geldstrafe bestraft, die für Geldstrafen der 4. Klasse vorgeschrieben ist. die Zirkulation dieser Fahrzeuge und Tiere.

Jeder Fahrer oder Versäumnis eines Inhabers von Fahrzeugen, Vieh, Tieren oder Reittieren, die in Wäldern und Wäldern, abseits von Straßen und Wegen gefunden wurden, wird mit der Geldstrafe bestraft, die für Geldstrafen der 5. Klasse vorgesehen ist.

Der Täter der in Absatz 2 genannten Straftat erleidet außerdem die folgenden zusätzlichen Strafen:
1. Die Beschlagnahme von Tieren, die zur Begehung der Straftat verwendet wurden;
2. Die Aussetzung des Führerscheins für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, falls erforderlich, beschränkt sich auf das Fahren außerhalb der beruflichen Tätigkeit.

Laut nationalem Forstamt werden Verstöße wie folgt geahndet:
http://www1.onf.fr/activites_nature/++oi…lay_advise.html

Zitat

Peu d’entre vous le savent : les forestiers de l’ONF peuvent verbaliser ceux qui, par méconnaissance ou imprudence, ne respectent pas ces règlementations. Et la note peut s’avérer salée : 135 euros d’amende pour le conducteur d’un véhicule motorisé circulant ou stationnant sur une route interdite d’accès, jusqu’à 1 500 euros pour circulation hors chemin… et risque de suspension du permis de conduire !

Übersetzung von »Deepl.com“«

Nur wenige von Ihnen wissen es: Die Förster des ONF können Strafen gegen diejenigen verhängen, die aus Unwissenheit oder Unvorsichtigkeit diese Vorschriften nicht einhalten. Und die Rechnung kann saftig ausfallen: 135 Euro Bußgeld für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der auf einer Straße fährt oder parkt, die verboten ist, bis zu 1.500 Euro für Geländefahrten… und das Risiko, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird!

Zusammenfassend (meine Interpretation):

  • Außerhalb öffentlicher Straßen darf kein Kraftfahrzeug bewegt werden.
  • Eine öffentliche Straße zeichnet sich dadurch aus, dass sie mindestens breit und flach genug ist (wahrscheinlich sollte man hier nicht von einem Landrover oder Suzuki Jimny ausgehen) um von einem Auto befahren zu werden, ob befestigt oder unbefestigt ist nicht relevant.
  • Einspurige Wege sind somit grundsätzlich verboten.
  • Verbotsschilder sind immer zu beachten.
  • 135 € Bußgeld beim Befahren nichtöffentlicher Straßen
  • bis zu 1500 € Strafe bei Querfeldeinfahrten. Führerscheinentzug ist bei Ausländern meines Wissens nicht möglich, ggf. sind hier andere Maßnahmen möglich.

 

Wer ergänzende Informationen hat, die ich vergessen habe zu erwähnen, darf mich natürlich gerne kontaktieren!

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